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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LB 55/02 - Anspruch auf subventionierende Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ; Ausgleichszahlungen für ein Firmen-Abonnement für Auszubildende; Voraussetzungen für das Gewähren von Ausgleichszahlungen an ein Unternehmen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen; Erforderlichkeit eines bestimmten Spannungsverhältnisses zwischen Auszubildendentarifen und Erwachsenentarifen für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen; Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen bei Klagen auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LB 55/02 - Anspruch auf subventionierende Ausgleichszahlungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ; Ausgleichszahlungen für ein Firmen-Abonnement für Auszubildende; Voraussetzungen für das Gewähren von Ausgleichszahlungen an ein Unternehmen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen; Erforderlichkeit eines bestimmten Spannungsverhältnisses zwischen Auszubildendentarifen und Erwachsenentarifen für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen; Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen bei Klagen auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 16.06.2005
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2005 - 7 LB 55/02
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2005 - 7 LB 55/02).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 16.06.2005 Aktenzeichen: 7 LB 55/02 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2005:0616.7LB55.02.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/df9a7036-1fbb-424d-8ce3-3f6cd4589882

Rechtsgrundlagen

  • § 8 a Abs. 2 Nr. 1 NNVG
  • § 45 a Abs. 4 S. 1 PBefG
  • § 57 Abs. 1 Nr. 9 PBefG
  • § 36 Abs. 2 Nr. 2, 4 VwVfG
  • § 39 Abs. 2 PBefG
  • § 39 Abs. 1 PBefG
  • § 1 PBefAusglV
  • § 291 S. 1 BGB

Weitere Fundstellen

  • Nds.MBl 2005, 932
  • NordÖR 2005, 391 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Vorschriften, die den Ausgleich für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs regeln, legen die Voraussetzungen für den Anspruch des Unternehmers abschließend fest. Für Vergleiche mit anderen, für Erwachsene geltenden Tarifen und die Voraussetzung eines stets in 25%iger Höhe zu gewährenden Rabatts für den Ausbildungsverkehr ist jedenfalls dann kein Raum, wenn die Genehmigungsbehörde den Ausbildungstarifen ohne weitere Bedingungen oder Auflagen gemäß § 39 PBefG zugestimmt hat und auch nicht durch eine Auflage gemäß § 45 a Abs. 4 PBefG auf eine bestimmte Preisgestaltung hingewirkt hat.