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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06 - Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens; Dienstpflichtverletzungen durch Nichtbeachtung von Anordnungen der Vorgesetzten und Nichteinhaltung des Dienstweges; Unangemessene Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten als Dienstpflichtverletzung; Unbehebbarer Mangel der Klageschrift als den Klageabweisungsantrag rechtfertigender Grund; Verfahrenseinstellung wegen eines wesentlichen Mangels des Disziplinarverfahrens durch Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot; Pflicht des Dienstherrn zur Beifügung der Einleitungsverfügung in die Personalgrundakte; Bezeichnung der Arbeit eines Kollegen als "Mist" als diffamierende Äußerung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06 - Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens; Dienstpflichtverletzungen durch Nichtbeachtung von Anordnungen der Vorgesetzten und Nichteinhaltung des Dienstweges; Unangemessene Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten als Dienstpflichtverletzung; Unbehebbarer Mangel der Klageschrift als den Klageabweisungsantrag rechtfertigender Grund; Verfahrenseinstellung wegen eines wesentlichen Mangels des Disziplinarverfahrens durch Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot; Pflicht des Dienstherrn zur Beifügung der Einleitungsverfügung in die Personalgrundakte; Bezeichnung der Arbeit eines Kollegen als "Mist" als diffamierende Äußerung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.06.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.06.2008 - 6 LD 2/06
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.06.2008 - 6 LD 2/06).

OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06 - Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens; Dienstpflichtverletzungen durch Nichtbeachtung von Anordnungen der Vorgesetzten und Nichteinhaltung des Dienstweges; Unangemessene Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten als Dienstpflichtverletzung; Unbehebbarer Mangel der Klageschrift als den Klageabweisungsantrag rechtfertigender Grund; Verfahrenseinstellung wegen eines wesentlichen Mangels des Disziplinarverfahrens durch Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot; Pflicht des Dienstherrn zur Beifügung der Einleitungsverfügung in die Personalgrundakte; Bezeichnung der Arbeit eines Kollegen als “Mist” als diffamierende Äußerung

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 03.06.2008 Aktenzeichen: 6 LD 2/06 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2008:0603.6LD2.06.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/f19ade99-e16c-42aa-8b02-2cafc8623d9d

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 28.06.2006 - AZ: 14 A 1238/04
  • nachfolgend: BVerwG - 18.11.2008 - AZ: BVerwG 2 B 63.08
  • nachfolgend: OVG Niedersachsen - 10.11.2009 - AZ: 6 LD 1/09

Rechtsgrundlagen

  • § 3 BDG
  • § 34 Abs. 2 BDG
  • § 55 Abs. 1 BDG
  • §§ 64 ff. BDG
  • § 127 VwGO