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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 15.08.2006
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.08.2006 - 6 B 4352/06
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.08.2006 - 6 B 4352/06).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 15.08.2006 Aktenzeichen: 6 B 4352/06 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2006:0815.6B4352.06.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/78c33570-f009-4e98-84cc-4a8bb83faaad

Amtlicher Leitsatz

Das Recht eines Personensorgeberechtigten, tatsächliche Aufgaben der Erziehung, Beaufsichtigung oder Aufenthaltsbestimmung zu Gunsten seines Kindes vorübergehend oder partiell auf eine nicht sorgeberechtigte Person zu übertragen, verleiht der nicht sorgeberechtigten Person nicht das Recht, im eigenen Namen einen Prozess um die Aufnahme des Kindes in die öffentliche Schule zu führen.