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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 13.02.2007 - 5 ME 62/07 - Anspruch des Beamten auf Schutz und Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte; Schutz des Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe; Entziehung der Fürsorgepflicht durch Berufung auf andere Konflikte; Grenze für die Aufklärung der Berechtigung von Vorwürfen Dritter gegen die Amtsführung eines Beamten; Vernehmung der betroffenen Schüler und deren Mitschüler gegen den Willen der Eltern; Einschränkung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Beamten zur Verhinderung einer Störung des Schulfriedens; Erziehungsrecht der Eltern und Erfüllung des Erziehungsauftrages des Staates im Spannungsfeld der Persönlichkeitsrechte des Beamten

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 13.02.2007 - 5 ME 62/07 - Anspruch des Beamten auf Schutz und Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte; Schutz des Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe; Entziehung der Fürsorgepflicht durch Berufung auf andere Konflikte; Grenze für die Aufklärung der Berechtigung von Vorwürfen Dritter gegen die Amtsführung eines Beamten; Vernehmung der betroffenen Schüler und deren Mitschüler gegen den Willen der Eltern; Einschränkung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Beamten zur Verhinderung einer Störung des Schulfriedens; Erziehungsrecht der Eltern und Erfüllung des Erziehungsauftrages des Staates im Spannungsfeld der Persönlichkeitsrechte des Beamten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 13.02.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.02.2007 - 5 ME 62/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.02.2007 - 5 ME 62/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.02.2007 Aktenzeichen: 5 ME 62/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0213.5ME62.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/e09d7e06-fe79-424e-9846-373e26988e2b

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 12.10.2006 - AZ: 3 B 21/06

Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
  • § 87 BG,NI
  • § 1626 BGB

Weitere Fundstellen

  • JuS 2008, 173 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 2007, XII Heft 18 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 2007, 963-964 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2010, 93
  • SchuR 2008, 83-84 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten; Schutz des Beamten vor Vorwürfen Dritter gegen die Amtsführung; Unaufklärbarkeit der Vorwürfe; Untersuchungsgrundsatz. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe Dritter in Schutz zu nehmen und gegebenenfalls die fehlende Berechtigung dieser Vorwürfe aufzuklären. Die auf der Fürsorgepflicht beruhende Aufklärungspflicht des Dienstherrn wird allerdings durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und wichtige öffentliche Belange, die einer Aufklärung entgegenstehen, eingeschränkt.