OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05 - Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Anordnung über die dienstliche Beurteilung der Lehrer im hamburgischen Schuldienst; Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen; Ausnahmen von dem “Hausberufungsverbot”; Beurteilung in Form eines Befähigungsberichts; Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung
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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 27.05.2005 Aktenzeichen: 5 ME 57/05 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2005:0527.5ME57.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/9ff38b1b-24e7-4a3b-8c4b-29874f42618f
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 2 GG
- § 8 NBG
- § 45 Abs. 3 NSchG
Weitere Fundstellen
- NdsVBl 2005, 302-304
- NordÖR 2005, 388-390 (Volltext mit amtl. LS)
- SchuR 2006, 110-111 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
- Eine dienstliche Beurteilung muss nicht schon deshalb nicht mehr hinreichend aktuell für einen Leistungsvergleich sein, weil sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung fast zwei Jahre alt ist.
- Dienstliche Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen sind nicht vergleichbar, weil die Vorschriften über die dienstlichen Beurteilungen von Lehrern in den beiden Bundesländern wesentliche Unterschiede aufweisen.
- Zum Vorliegen besonderer Gründe für eine Ausnahme von dem “Hausberufungsverbot” des § 45 Abs. 3 NSchG.