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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05 - Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Anordnung über die dienstliche Beurteilung der Lehrer im hamburgischen Schuldienst; Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen; Ausnahmen von dem "Hausberufungsverbot"; Beurteilung in Form eines Befähigungsberichts; Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05 - Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Anordnung über die dienstliche Beurteilung der Lehrer im hamburgischen Schuldienst; Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen; Ausnahmen von dem "Hausberufungsverbot"; Beurteilung in Form eines Befähigungsberichts; Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.05.2005
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2005 - 5 ME 57/05
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2005 - 5 ME 57/05).

OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05 - Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Anordnung über die dienstliche Beurteilung der Lehrer im hamburgischen Schuldienst; Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen; Ausnahmen von dem “Hausberufungsverbot”; Beurteilung in Form eines Befähigungsberichts; Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 27.05.2005 Aktenzeichen: 5 ME 57/05 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2005:0527.5ME57.05.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/9ff38b1b-24e7-4a3b-8c4b-29874f42618f

Rechtsgrundlagen

  • Art. 33 Abs. 2 GG
  • § 8 NBG
  • § 45 Abs. 3 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2005, 302-304
  • NordÖR 2005, 388-390 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2006, 110-111 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

  1. Eine dienstliche Beurteilung muss nicht schon deshalb nicht mehr hinreichend aktuell für einen Leistungsvergleich sein, weil sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung fast zwei Jahre alt ist.
  2. Dienstliche Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen sind nicht vergleichbar, weil die Vorschriften über die dienstlichen Beurteilungen von Lehrern in den beiden Bundesländern wesentliche Unterschiede aufweisen.
  3. Zum Vorliegen besonderer Gründe für eine Ausnahme von dem “Hausberufungsverbot” des § 45 Abs. 3 NSchG.