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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 11.02.2009 - 5 ME 437/08 - Untersagung der Besetzung einer umstrittenen Stelle bis zur bestandskräftigen Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers im Wege einer einstweiligen Anordnung; § 40 Abs. 3 S. 6 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) als eine uneingeschränkte Öffnungsklausel

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 11.02.2009 - 5 ME 437/08 - Untersagung der Besetzung einer umstrittenen Stelle bis zur bestandskräftigen Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers im Wege einer einstweiligen Anordnung; § 40 Abs. 3 S. 6 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) als eine uneingeschränkte Öffnungsklausel

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 11.02.2009
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.02.2009 - 5 ME 437/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.02.2009 - 5 ME 437/08).