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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 06.02.2009 - 5 ME 434/08 - Abordnung eines Beamten wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses; Innerdienstliches Spannungsverhältnis als dienstlicher Grund i.S.v. § 31 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 06.02.2009 - 5 ME 434/08 - Abordnung eines Beamten wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses; Innerdienstliches Spannungsverhältnis als dienstlicher Grund i.S.v. § 31 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 06.02.2009
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.02.2009 - 5 ME 434/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.02.2009 - 5 ME 434/08).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 06.02.2009 Aktenzeichen: 5 ME 434/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2009:0206.5ME434.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/05841f77-e000-4325-9947-1639f5fceba3

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 07.10.2008 - AZ: 1 B 48/08

Rechtsgrundlagen

  • § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO
  • § 31 Abs. 1 S. 1 NBG
  • § 31 Abs. 2 S. 2 NBG
  • § 31 Abs. 3 Nr. 2 NBG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2009, 168-169
  • NordÖR 2009, 131-133 (Volltext mit red. LS)