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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - 5 ME 351/08 - Voraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit nach den Vorschriften des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG); Kriterien für die Annahme von Dienstunfähigkeit nach den Vorschriften des NBG; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - 5 ME 351/08 - Voraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit nach den Vorschriften des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG); Kriterien für die Annahme von Dienstunfähigkeit nach den Vorschriften des NBG; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 24.10.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 ME 351/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 ME 351/08).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 24.10.2008 Aktenzeichen: 5 ME 351/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2008:1024.5ME351.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/9aa4fdbe-cc60-4898-954b-ba377a863362

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 13.08.2008 - AZ: 6 B 1768/08

Rechtsgrundlagen

  • § 37 Abs. 1 Nr. 2 NBG
  • § 54 Abs. 1 NBG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2009, 49-51
  • SchuR 2009, 20 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Überprüfung der Anordnung des Sofortvollzugs der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit bei sich widersprechenden amtsärztlichen und privatärztlichen Stellungnahmen zur Frage der Dienstfähigkeit des Beamten im Beschwerdeverfahren