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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 29.03.2004 - 5 ME 33/04 - Bewilligung von Altersteilzeit bei Lehrkräften; Erfordernisse der Unterrichtsversorgung ; Gesichtspunkt der Priorität bei der Auswahlentscheidung; Abhängigkeit des Ermessens der Behörde vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen; Verletzung der Fürsorgepflicht

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 29.03.2004 - 5 ME 33/04 - Bewilligung von Altersteilzeit bei Lehrkräften; Erfordernisse der Unterrichtsversorgung ; Gesichtspunkt der Priorität bei der Auswahlentscheidung; Abhängigkeit des Ermessens der Behörde vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen; Verletzung der Fürsorgepflicht

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 29.03.2004
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.03.2004 - 5 ME 33/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.03.2004 - 5 ME 33/04).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 29.03.2004 Aktenzeichen: 5 ME 33/04 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2004:0329.5ME33.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/2f31b26d-abda-4ac2-bdf4-3d2f55d3357e

Rechtsgrundlagen

  • § 80b Abs. 1 BeamtG,NI
  • § 123 Abs. 1 VwGO

Weitere Fundstellen

  • DÖD 2005, 168-170 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsVBl 2004, 241-243
  • NordÖR 2004, 301-303 (Pressemitteilung)

Amtlicher Leitsatz

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die der Dienstherr zur Bewilligung von Altersteilzeit nach § 80 b NBG verpflichtet wird, setzt voraus, dass eine Reduzierung des durch § 80 b NBG eingeräumten Ermessens glaubhaft gemacht ist, auf Grund der nur die begehrte Bewilligung aber keine andere Entscheidung als ermessensfehlerfrei angesehen werden kann (hier verneint).