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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07 - Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und mangelnder Eignung; Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung eines Entlassungsbescheides; Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Eignung

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07 - Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und mangelnder Eignung; Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung eines Entlassungsbescheides; Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Eignung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 28.09.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.09.2007 - 5 ME 265/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.09.2007 - 5 ME 265/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 28.09.2007 Aktenzeichen: 5 ME 265/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0928.5ME265.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/c28639b3-0ca3-435b-9f5d-88c188b7bd97

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 04.07.2007 - AZ: 3 B 10/07

Rechtsgrundlagen

  • § 80 Abs. 3 VwGO
  • § 40 Abs. 1 BG,NI
  • § 40 Abs. 2 S. 1 BG,NI
  • Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2008, 43-46

Amtlicher Leitsatz

Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und mangelnder Eignung; Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung des Entlassungsbescheides