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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07 - Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution als maßgebliches Kriterium bei der Beurteilung einer Dienstunfähigkeit; Ärztliches Gutachten als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Feststellung einer Dienstunfähigkeit; Mangelnde Begabung eines Beamten für die von ihm eingeschlagene Fachrichtung als Fall einer Dienstunfähigkeit; Vorliegen einer Erkrankung im engeren Sinne als Voraussetzung für die Feststellung einer Dienstunfähigkeit; Letzte Behördenentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung eines Beamten

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07 - Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution als maßgebliches Kriterium bei der Beurteilung einer Dienstunfähigkeit; Ärztliches Gutachten als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Feststellung einer Dienstunfähigkeit; Mangelnde Begabung eines Beamten für die von ihm eingeschlagene Fachrichtung als Fall einer Dienstunfähigkeit; Vorliegen einer Erkrankung im engeren Sinne als Voraussetzung für die Feststellung einer Dienstunfähigkeit; Letzte Behördenentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung eines Beamten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 06.09.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07).