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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07 - Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher Mängel einer Verwaltungsentscheidung im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zweck des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07 - Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher Mängel einer Verwaltungsentscheidung im Rechtsmittelverfahren nach § 146 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zweck des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 18.06.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.06.2007 - 5 ME 117/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.06.2007 - 5 ME 117/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 18.06.2007 Aktenzeichen: 5 ME 117/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0618.5ME117.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/722414ed-25b6-47a2-a775-6a758b240c2e

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 16.01.2007 - AZ: 2 B 8568/06

Rechtsgrundlagen

  • § 88 Hs. 2 VwGO
  • § 123 Abs. 1 VwGO
  • § 123 Abs. 3 VwGO
  • § 146 Abs. 4 S. 3, 4 u. 6 VwGO
  • § 173 VwGO
  • § 264 Nr. 3 ZPO
  • § 294 ZPO
  • § 920 Abs. 2 ZPO

Weitere Fundstellen

  • SchuR 2008, 69 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Eine tatsächliche Voreingenommenheit des Beurteilers wegen unsachlicher oder ehrverletzender Äußerungen im Beurteilungsverfahren lässt sich nur dann feststellen, wenn die Umstände, innerhalb derer die Äußerung gefallen ist, darauf schließen lassen, dass der Beurteiler nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen. Gelegentlich erregte oder sonst emotional gefärbte Reaktionen des Beurteilers reichen hierfür nicht aus.