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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 18.09.2007 Aktenzeichen: 5 LC 264/06 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0918.5LC264.06.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/d6edcdfc-7654-435b-b227-b48715301bbe
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Stade - 18.05.2006 - AZ: 3 A 197/05
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 S. 1 BBesG
- § 6 Abs. 1 BBesG
Weitere Fundstellen
- NdsVBl 2008, 63-66
- NordÖR 2007, 511-515 (Volltext mit amtl. LS)
- ZBR 2008, 280 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
- Eine teilzeitbeschäftigte, beamtete Lehrkraft hat keinen Anspruch auf eine einer Vollzeitkraft entsprechenden Besoldung, auf Mehrarbeitsvergütung oder auf Dienstbefreiung für die Zeiten einer Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten.
- Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte werden in Niedersachsen durch die Teilnahme an Klassenfahrten nicht gleichheitswidrig stärker belastet, weil niedersächsische Erlasse hinreichende Ausgleichsregelungen vorsehen.