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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10 - Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Ablehnung der Berufung in das Beamtenverhältnis mangels gesundheitlicher Eignung als Beeinträchtigung der beruflichen Teilhabe

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10 - Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Ablehnung der Berufung in das Beamtenverhältnis mangels gesundheitlicher Eignung als Beeinträchtigung der beruflichen Teilhabe

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 31.07.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.07.2012 - 5 LC 216/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.07.2012 - 5 LC 216/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 31.07.2012 Aktenzeichen: 5 LC 216/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0731.5LC216.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/c9342534-b3e2-4c78-835d-e3f704eddcca

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 18.05.2010 - AZ: 2 A 4935/08
  • nachfolgend: BVerwG - 04.04.2013 - AZ: BVerwG 2 B 86.12

Rechtsgrundlagen

  • Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
  • Art. 33 Abs. 2 GG
  • § 1 AGG
  • § 7 BRRG
  • § 2 Abs. 1 S. 1, 2 SGB IX

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2012, 855
  • RiA 2012, 213-215
  • SchuR 2013, 117

Amtlicher Leitsatz

  1. Eine drittgradige Adipositas allein ist keine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des § 1 AGG .
  2. Dass mangels gesundheitlicher Eignung die Berufung in das Beamtenverhältnis abgelehnt wird, ist keine Beeinträchtigung der beruflichen Teilhabe, aufgrund derer eine Funktionsbeeinträchtigung eine Behinderung darstellen würde.
  3. Jedenfalls bei Vorliegen einer Adipositas stellt ein BMI von mehr als 35 kg/m einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten dar.