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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10 - Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers bzw. Arbeitszimmers zur Erledigung der außerunterrichtlichen Aufgaben; Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Dienstzimmer

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10 - Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers bzw. Arbeitszimmers zur Erledigung der außerunterrichtlichen Aufgaben; Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Dienstzimmer

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 28.02.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2012 - 5 LC 206/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 28.02.2012 Aktenzeichen: 5 LC 206/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0228.5LC206.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/126ddc38-5fcb-4bb3-9e09-026516ec6eff

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 14.04.2010 - AZ: 3 A 143/08
  • nachfolgend: BVerwG - 24.01.2013 - AZ: BVerwG 5 C 12.12

Rechtsgrundlagen

  • § 87 Abs. 2 S. 1 NBG a. F.
  • § 45 BeamtStG

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2012, 528
  • FStBW 2013, 72-75
  • FStHe 2013, 148-151
  • FStNds 2012, 706-709
  • NdsVBl 2012, 178-182
  • ZBR 2012, 313-317

Amtlicher Leitsatz

  1. Lehrer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Dienstherr ein Dienst-/Arbeitszimmer zur Erledigung der außerunterrichtlichen Aufgaben einrichtet, weil das Berufsbild eines Lehrers einer solchen Verpflichtung entgegensteht.
  2. Lehrer haben auch keinen Anspruch gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Dienstzimmer, weil ihnen diese Aufwendungen zumutbar sind.