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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09 - Abhängigkeit der Dienstfähigkeit eines Lehrers von der in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegten Regelstundenzahl; Volle Dienstfähigkeit eines Lehrers mit aufgrund dauerhafter Erkrankung reduzierter Unterrichtsstundenzahl bei einer gesamten Arbeitszeit von 40 Wochenstunden inklusive Vorbereitungszeit

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09 - Abhängigkeit der Dienstfähigkeit eines Lehrers von der in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegten Regelstundenzahl; Volle Dienstfähigkeit eines Lehrers mit aufgrund dauerhafter Erkrankung reduzierter Unterrichtsstundenzahl bei einer gesamten Arbeitszeit von 40 Wochenstunden inklusive Vorbereitungszeit

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 09.11.2010
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2010 - 5 LC 164/09
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2010 - 5 LC 164/09).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 09.11.2010 Aktenzeichen: 5 LC 164/09 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2010:1109.5LC164.09.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/3ac061a8-7b06-494f-8d23-d9846123770c

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 22.04.2009 - AZ: VG 3 A 117/07
  • nachfolgend: BVerwG - 30.08.2012 - AZ: BVerwG 2 C 82.10

Rechtsgrundlagen

  • § 56 Abs. 1 NBG
  • § 60 Abs. 1 NBG
  • § 80 Abs. 1 NBG a.F.
  • § 27 Abs. 1 BeamtStG
  • § 2 S. 2 ArbZVO-Lehrm
  • § 3 Abs. 2 Ziff. 7 a ArbZVO-Lehr
  • § 10 ArbZVO-Lehr

Weitere Fundstellen

  • DVBl 2011, 56
  • SchuR 2011, 45

Amtlicher Leitsatz

  1. Für die Frage der Dienstfähigkeit eines Lehrers kommt es nicht auf die für niedersächsische Beamte geltende, regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden an, sondern auf die in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegte Regelstundenzahl.
  2. Kann ein Lehrer aufgrund einer dauerhaften Erkrankung lediglich eine reduzierte Anzahl von wöchentlichen Unterrichtsstunden erteilen, ist er nur noch begrenzt dienstfähig, auch wenn er wegen seiner Erkrankung für die Unterrichtsstunden zusammen mit der Vor- und Nachbereitungszeit 40 Wochenstunden benötigt.