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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit durch einen Soldaten als Voraussetzung für eine zulageberechtigende Verwendung i.S.d. Nr. 5 Abs. 1 a) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (BBesO A/B)

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit durch einen Soldaten als Voraussetzung für eine zulageberechtigende Verwendung i.S.d. Nr. 5 Abs. 1 a) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (BBesO A/B)

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 24.11.2009
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2009 - 5 LC 159/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2009 - 5 LC 159/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 24.11.2009 Aktenzeichen: 5 LC 159/07 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2009:1124.5LC159.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/401b6428-4bc2-429f-8023-d3a03fb3b5d4

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 21.02.2007 - AZ: 1 A 373/04
  • nachfolgend: BVerwG - 28.10.2010 - AZ: BVerwG 2 C 3.10

Rechtsgrundlagen

  • Nr. 5 Abs. 1 a) Vorbemerkung zu den BBesO A/B
  • § 42 BBesG

Weitere Fundstellen

  • DVBl 2010, 130
  • DÖV 2010, 236
  • ZBR 2010, 177

Amtlicher Leitsatz

Eine zulageberechtigende Verwendung im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 a) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B setzt voraus, dass der Bedienstete eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet, der nicht durch Lehrtätigkeiten an einer Schule erbracht werden kann.