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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 28.02.2012 Aktenzeichen: 5 LC 133/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0228.5LC133.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/ef424a26-cf16-425b-bfc6-676b69585060
Rechtsgrundlagen
- § 5 Abs. 1 NBesG
- § 87 Abs. 2 S. 1 NBG a. F.
Amtlicher Leitsatz
Lehrer haben keinen Anspruch gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, weil ihnen diese Aufwendungen zumutbar sind.