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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22 - Klage eines Lehrers einer Gesamtschule hinsichtlich des grundsätzlichen Umfangs der ihm obliegenden Unterrichtsverpflichtung; Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Regelstundenzahl

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22 - Klage eines Lehrers einer Gesamtschule hinsichtlich des grundsätzlichen Umfangs der ihm obliegenden Unterrichtsverpflichtung; Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Regelstundenzahl

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 12.03.2024
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2024 - 5 LB 68/22
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2024 - 5 LB 68/22).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 12.03.2024 Aktenzeichen: 5 LB 68/22 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2024:0312.5LB68.22.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/0534ec94-2761-49e0-b4ed-57995cd3815f

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Osnabrück - 06.05.2021 - AZ: 3 A 25/19

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule

Weitere Fundstellen

  • NordÖR 2024, 340
  • SchuR 2026, 157

Amtlicher Leitsatz

Zur grundsätzlichen Höhe der Regelstundenzahl einer Lehrkraft mit gymnasialer Lehrbefähigung, die an einer IGS und dort überwiegend im Sekundarbereich II eingesetzt ist Die Vorschrift des § 3 Abs. Abs. 5 Nr. 1 Nds. ArbZVO-Schule stellt keine Durchbrechung des schulformbezogenen Regelstundenprinzips dar, sondern steht mit diesem im Einklang