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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13 - Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen Klassenfahrt als Mehrarbeit

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13 - Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen Klassenfahrt als Mehrarbeit

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 05.11.2013
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2013 - 5 LB 64/13
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2013 - 5 LB 64/13).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 05.11.2013 Aktenzeichen: 5 LB 64/13 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2013:1105.5LB64.13.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/14006625-0d8a-3ce3-bf91-35e398861c8a

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Stade - 01.12.2011 - AZ: 3 A 11/10

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2014, 128
  • SchuR 2015, 115-117

Amtlicher Leitsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat gefolgt ist, stellt die Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen Klassenfahrt bereits begrifflich keine Mehrarbeit dar, sondern gehört zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers ( BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 BVerwG 2 C 61.03 , […] Nr. 16; Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007 5 LC 264/06 , […] Nr. 49). Diese Grundsätze sind auch auf den Fall der Teilnahme einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft an der sogenannten Kompaktphase eines Sportkurses Ski und Snow board alpin, welcher im Rahmen eines mehrtägigen Aufenthalts in einem Skigebiet in den Alpen stattfindet, übertragbar. Denn dieser Aufenthalt ist ebenso wie eine Klassenfahrt nach der hier maßgeblichen Erlasslage als Schulfahrt und zwar in der Unterform des Sportlehrgangs zu qualifizieren. Dem steht insbesondere auch nicht entgegen, dass während der Kompaktphase benoteter Sportunterricht erteilt wird.