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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10 - Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung der Personalvertretung zur Entlassung des Beamten auf Probe

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10 - Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung der Personalvertretung zur Entlassung des Beamten auf Probe

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 13.11.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2012 - 5 LB 301/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.11.2012 Aktenzeichen: 5 LB 301/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:1113.5LB301.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/fc77c1a3-7745-4270-a4a5-5346f87fe20f

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 13.11.2009 - AZ: 13 A 4069/08

Rechtsgrundlagen

  • § 46 VwVfG
  • § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 472-475

Amtlicher Leitsatz

  1. Eine unwirksame Zustimmung der Personalvertretung zur Entlassung eines Beamten auf Probe führt nicht zur Aufhebung der Entlassungsverfügung, wenn offensichtlich ist, dass sich der Formmangel auf das Ergebnis der Entscheidung nicht ausgewirkt hat (arg. ex § 46 VwVfG ).
  2. Zur Frage, inwieweit eine Verletzung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften den betroffenen Beamten im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt.