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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10 - Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution und Verhaltens als Voraussetzung für dessen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Bindungswirkung eines ärztlichen Gutachtens i.R.e. Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10 - Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution und Verhaltens als Voraussetzung für dessen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Bindungswirkung eines ärztlichen Gutachtens i.R.e. Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.08.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.08.2012 - 5 LB 234/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 03.08.2012 Aktenzeichen: 5 LB 234/10 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:0803.5LB234.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/17060736-4b3a-452d-8eca-65064dce98c5

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 30.04.2009 - AZ: 13 A 6193/08

Rechtsgrundlagen

  • § 54 Abs. 1 S. 1 NBG a.F.
  • § 55 Abs. 1 S. 1 NBG a.F.

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2012, 855
  • ZBR 2012, 428

Amtlicher Leitsatz

Die materielle Beweislast dafür, dass eine Beamtin in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung dienstunfähig war, obliegt dem Dienstherrn.