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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 28.04.2015 Aktenzeichen: 5 LB 149/14 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2015:0428.5LB149.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/6196ccc3-25e5-3018-8bf3-911856376a68
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Osnabrück - 13.02.2014 - AZ: 3 A 187/11
Rechtsgrundlagen
- § 12 Abs. 2 S 3 BBesG
- § 819 Abs. 1 BGB
Amtlicher Leitsatz
Beruht die Überzahlung auf einem Eingabefehler der Behörde im Rahmen der Massenverwaltung und wird dieser Fehler später noch einmal wiederholt, ist kein überwiegendes Mitverschulden der Behörde anzunehmen, wenn die Beamtin, die durch diesen Fehler um 75 Prozent höhere Bezüge erhalten hat, als ihr zustanden, sich ihrerseits nicht durch Nachfrage bei der Behörde Gewissheit verschafft hatte, ob ihr diese Bezüge tatsächlich zustehen.