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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 27.05.2013 Aktenzeichen: 5 LB 12/13 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2013:0527.5LB12.13.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/488e210d-2790-4ced-87ef-5199bc0c6ebc
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Göttingen - 21.09.2011 - AZ: 3 A 410/09
Rechtsgrundlagen
- Art. 12 Abs. 1 GG
- § 8 Abs. 4 S. 2 Bes. NLVO
Weitere Fundstellen
- DÖV 2013, 694
Amtlicher Leitsatz
Bei dem beamtenrechtlichen Verfahren zur Feststellung der Befähigung für ein Amt einer anderen Laufbahn handelt es sich nicht um ein berufsbezogenes Prüfungsverfahren, das an den aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden besonderen Anforderungen an derartige Verfahren zu messen wäre. Maßgeblich sind vielmehr die für beamtenrechtliche Beurteilungen allgemein geltenden Maßstäbe.