Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 341/07 - Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe anhand der Schülerzahl; Rückwirkende Übertragung eines begehrten Statusamtes aufgrund fehlerhafter Prognoseberechnungen; Erforderlichkeit einer fünfzigprozentigen Wahrscheinlichkeit einer anderen Beurteilung der erstinstanzlichen Entscheidung für das Vorbringen ernstlicher Zweifel

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 341/07 - Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe anhand der Schülerzahl; Rückwirkende Übertragung eines begehrten Statusamtes aufgrund fehlerhafter Prognoseberechnungen; Erforderlichkeit einer fünfzigprozentigen Wahrscheinlichkeit einer anderen Beurteilung der erstinstanzlichen Entscheidung für das Vorbringen ernstlicher Zweifel

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 07.10.2009
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.10.2009 - 5 LA 341/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.10.2009 - 5 LA 341/07).