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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 12.07.2004 Aktenzeichen: 5 LA 103/03 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2004:0712.5LA103.03.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/fd1a7ce7-4a94-4b6e-9ca9-ea7b87725d65
Weitere Fundstellen
- NdsVBl 2004, 334-336
- RiA 2005, 139-141
Amtlicher Leitsatz
Die Regel des § 8a Abs. 2 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - ArbZVO-Lehr -, nach der unter anderem Altersteilzeit in Form des Blockmodells (§ 80 b Abs. 2 Satz 1 NBG) für Schulleiter zulässig, für Koordinatoren aber Altersteilzeit in Form des Teilzeitmodells (§ 80 b Abs. 2 Satz 2 NBG) vorgesehen ist, ist mit höherrangigem Recht vereinbar.