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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LB 316/02 - Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind; Übernahme des durch Leistungen der Krankenkasse nicht gedeckten Teils der Kosten für eine Therapie im Wege der Eingliederungshilfe

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LB 316/02 - Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind; Übernahme des durch Leistungen der Krankenkasse nicht gedeckten Teils der Kosten für eine Therapie im Wege der Eingliederungshilfe

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 22.01.2003
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.2003 - 4 LB 316/02
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.2003 - 4 LB 316/02).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 22.01.2003 Aktenzeichen: 4 LB 316/02 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2003:0122.4LB316.02.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/20b5d17d-a967-4686-b0e2-fde3eac55b0e

Rechtsgrundlagen

  • § 40 Abs. 1 S. 1 Nr 3 BSHG
  • § 12 Nr 1 EingliederungshilfeVO

Weitere Fundstellen

  • FEVS 2004, 259-262
  • JAmt 2004, 37-38
  • info also 2004, 232 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Zur Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes Schulkind