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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09 - Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im Stundenplan berücksichtigenden Schulleiter

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09 - Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im Stundenplan berücksichtigenden Schulleiter

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 07.12.2010
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.12.2010 - 20 LD 3/09
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.12.2010 - 20 LD 3/09).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 07.12.2010 Aktenzeichen: 20 LD 3/09 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2010:1207.20LD3.09.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/d7e538b1-1b6d-478a-9dba-d84065d8d2c2

Rechtsgrundlagen

  • § 11 Abs. 1 S. 1 NDiszG
  • § 85 Abs. 1 NBG

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2011, 243
  • NordÖR 2011, 149
  • ZBR 2011, 214

Amtlicher Leitsatz

Ein Schulleiter, der sich über mehrere Jahre in großem Umfang nicht im Stundenplan entsprechend den Vorgaben der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte zum Unterricht einteilt, verletzt seine Pflicht zur Dienstleistung so schwer, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarmaßnahme indiziert ist.