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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 07.12.2010 Aktenzeichen: 20 LD 3/09 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2010:1207.20LD3.09.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/d7e538b1-1b6d-478a-9dba-d84065d8d2c2
Rechtsgrundlagen
- § 11 Abs. 1 S. 1 NDiszG
- § 85 Abs. 1 NBG
Weitere Fundstellen
- DÖV 2011, 243
- NordÖR 2011, 149
- ZBR 2011, 214
Amtlicher Leitsatz
Ein Schulleiter, der sich über mehrere Jahre in großem Umfang nicht im Stundenplan entsprechend den Vorgaben der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte zum Unterricht einteilt, verletzt seine Pflicht zur Dienstleistung so schwer, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarmaßnahme indiziert ist.