Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06 - Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe einer CD- ROM mit pornografischen Filmsequenzen und Fotografien als Unterrichtsmaterial; Verstoß gegen das Verbot des Besitzes kinderpornografischen Materials; Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Verhaltenspflichten eines Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Verlust des erforderlichen Vertrauensverhältnisses; Rechtsmittel gegen die Art und Höhe einer verhängten Disziplinarmaßnahme; Vorliegen eines schweren Dienstvergehens

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06 - Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe einer CD- ROM mit pornografischen Filmsequenzen und Fotografien als Unterrichtsmaterial; Verstoß gegen das Verbot des Besitzes kinderpornografischen Materials; Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Verhaltenspflichten eines Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Verlust des erforderlichen Vertrauensverhältnisses; Rechtsmittel gegen die Art und Höhe einer verhängten Disziplinarmaßnahme; Vorliegen eines schweren Dienstvergehens

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 04.09.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.09.2007 - 20 LD 14/06
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.09.2007 - 20 LD 14/06).

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 04.09.2007 Aktenzeichen: 20 LD 14/06 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0904.20LD14.06.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/839c1103-7683-4a91-8a90-0f8e140c42b6

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 18.07.2006 - AZ: 10 A 2991/05

Rechtsgrundlagen

  • § 62 S. 3 NBG
  • § 81 NDO
  • § 184 Abs. 5 StGB

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2008, 19-21
  • ZBR 2008, 282 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Dienstvergehen eines Lehrers - Maßnahmebemessung bei Verstoß gegen das Verbot des Besitzes kinderpornografischen Materials ( § 184 Abs. 5 StGB ) und Verbreitung pornografischen und Gewalt verherrlichenden Materials im Unterricht Ob der Besitz kinderpornografischen Materials (mindestens fünf Bilddateien), dessentwegen der Lehrer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35,— Eur verurteilt worden ist, bei Wertung als selbständiges Dienstvergehen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt erscheint zweifelhaft, bedarf aber ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob das übrige Fehlverhalten des Lehrers während des Unterrichts (Verbreitung pornografischer und Gewalt verherrlichender Filme und Dateien) die Entfernung aus dem Dienst erfordert. Denn diese Maßnahme ist aufgrund der Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens als einheitliches Dienstvergehen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles geboten.