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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07 - Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Voraussetzungen für eine Lösung von den bindenden strafgerichtlichen Feststellungen

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07 - Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen; Voraussetzungen für eine Lösung von den bindenden strafgerichtlichen Feststellungen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 12.01.2010
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2010 - 20 LD 13/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2010 - 20 LD 13/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 12.01.2010 Aktenzeichen: 20 LD 13/07 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2010:0112.20LD13.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/9bba3d77-b214-46b0-9a21-1d9c8738fbf8

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Stade - 26.03.2007 - AZ: 9 A 2204/06

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Abs. 2 S. 2 NDiszG
  • § 51 S. 2 NDiszG
  • § 52 Abs. 1 S. 2 NDiszG
  • § 60 Abs. 1 S. 1 NDiszG
  • § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG

Weitere Fundstellen

  • DVBl 2010, 324