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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 23.09.2025 - 2 PA 62/25 - Kostenübernahme für Arbeitskleidung und Schulmaterialen im Rahmen der Jugendhilfe nur bei Geeignetheit, einen behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 23.09.2025 - 2 PA 62/25 - Kostenübernahme für Arbeitskleidung und Schulmaterialen im Rahmen der Jugendhilfe nur bei Geeignetheit, einen behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 23.09.2025
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2025 - 2 PA 62/25
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2025 - 2 PA 62/25).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 23.09.2025 Aktenzeichen: 2 PA 62/25 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2025:0923.2PA62.25.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/ca4492a5-c141-4d4b-bc6c-280eb05d10e7

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 27.05.2025 - AZ: 4 A 356/23

Rechtsgrundlagen

  • § 35a SGB VIII
  • § 114 ZPO

Amtlicher Leitsatz

  1. Eine Kostenübernahme für Arbeitskleidung und Schulmaterialen kommt nach § 35a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 112 Abs. 1 Satz 5 SGB IX nicht in Betracht, wenn diese nicht geeignet ist, einen behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen.
  2. Kosten für Arbeitskleidung und Schulmaterialen können Sonderbedarfe darstellen, die vom Pflegegeld umfasst werden.