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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 OA 124/09 - Streitwertbestimmung in einem Eilverfahren gegen einen Ausschluss vom Schulunterricht

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 OA 124/09 - Streitwertbestimmung in einem Eilverfahren gegen einen Ausschluss vom Schulunterricht

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 03.06.2009
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.06.2009 - 2 OA 124/09
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.06.2009 - 2 OA 124/09).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 03.06.2009 Aktenzeichen: 2 OA 124/09 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2009:0603.2OA124.09.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/8bac9395-f926-41d1-a8bd-aaaa8d435c3f

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 04.04.2009 - AZ: 6 B 1311/09

Rechtsgrundlagen

  • § 52 Abs. 2 GKG
  • § 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 744

Amtlicher Leitsatz

  1. Über die Streitwertbeschwerde entscheidet der Senat als Kollegium und nicht der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter der Kammer des Verwaltungsgerichts gemäß § 87 a Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 3 VwGO und nicht den Einzelrichter gemäß § 6 VwGO erfolgt ist.
  2. Vorwegnahme der Hauptsache in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen schulordnungsrechtlichen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG mit der Folge, dass der volle Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen ist.