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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 2 MN 352/13 - Klärungsfähigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Elternräten gemäß § 99 Abs. 1 NSchG im einstweiligen Rechtschutz

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 2 MN 352/13 - Klärungsfähigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Elternräten gemäß § 99 Abs. 1 NSchG im einstweiligen Rechtschutz

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 08.04.2014
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2014 - 2 MN 352/13
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2014 - 2 MN 352/13).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 08.04.2014 Aktenzeichen: 2 MN 352/13 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2014:0408.2MN352.13.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/e6180888-17ac-38e3-8676-03938f278d28

Rechtsgrundlagen

  • § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
  • § 47 Abs. 6 VwGO
  • § 99 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2014, 251-254

Amtlicher Leitsatz

Ob § 99 NSchG eine Beteiligung der Elternräte in einem Rechtssetzungsverfahren (hier: Schulbezirkssatzung) gebietet und darüber hinaus eine Nichtbeteiligung dem uneingeschränkten Rechtsfolgenregime für Rechtssetzungsverfahren unterwirft, ist eine rechtlich schwierige Frage, die im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht abschließend zu klären ist.