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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 08.04.2014 Aktenzeichen: 2 MN 352/13 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2014:0408.2MN352.13.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/e6180888-17ac-38e3-8676-03938f278d28
Rechtsgrundlagen
- § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
- § 47 Abs. 6 VwGO
- § 99 NSchG
Weitere Fundstellen
- NdsVBl 2014, 251-254
Amtlicher Leitsatz
Ob § 99 NSchG eine Beteiligung der Elternräte in einem Rechtssetzungsverfahren (hier: Schulbezirkssatzung) gebietet und darüber hinaus eine Nichtbeteiligung dem uneingeschränkten Rechtsfolgenregime für Rechtssetzungsverfahren unterwirft, ist eine rechtlich schwierige Frage, die im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht abschließend zu klären ist.