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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 27.10.2023 - 2 ME 91/23 - Anerkennung; Auslandsschule; Auslandsschulgesetz; Deutsche Auslandsschule; KMK; Kultusministerkonferenz; Versetzungsentscheidung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 27.10.2023 - 2 ME 91/23 - Anerkennung; Auslandsschule; Auslandsschulgesetz; Deutsche Auslandsschule; KMK; Kultusministerkonferenz; Versetzungsentscheidung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.10.2023
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.10.2023 - 2 ME 91/23
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.10.2023 - 2 ME 91/23).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 27.10.2023 Aktenzeichen: 2 ME 91/23 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2023:1027.2ME91.23.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/96c0281f-e6c0-4182-8395-d44b8418500d

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 19.09.2023 - AZ: 6 B 4568/23

Rechtsgrundlagen

  • AschulG § 2 Abs. 1
  • AschulG § 4

Amtlicher Leitsatz

Für eine schulaufsichtliche Verantwortung des nach dem Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) vom 18. März 2021 zuständigen Bundeslandes auch für Versetzungsentscheidungen von Deutschen Auslandsschulen bedarf es deren zusätzlichen Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz.