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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08 - Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich auf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Sekundarbereich I der Schulen; Rechtlich eingeschränkte Überprüfbarkeit einer Versetzungsentscheidung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 2 ME 83/08 - Möglichkeit des Einflusses pädagogischer Wertungen bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich auf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Sekundarbereich I der Schulen; Rechtlich eingeschränkte Überprüfbarkeit einer Versetzungsentscheidung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 20.03.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.03.2008 - 2 ME 83/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.03.2008 - 2 ME 83/08).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 20.03.2008 Aktenzeichen: 2 ME 83/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2008:0320.2ME83.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/998f431c-ee78-4357-8d5f-ffcde8bd5e26

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 11.01.2008 - AZ: 6 B 4265/07

Rechtsgrundlagen

  • § 242 BGB
  • § 36 Abs. 7 NSchG
  • § 59 Abs. 4 S. 1 NSchG
  • § 4 Durchlässigkeits- und VersetzungsVO
  • § 15 Abs. 1 S. 1 Durchlässigkeits- und VersetzungsVO

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 785-787 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2009, 53-56
  • SchuR 2010, 68

Amtlicher Leitsatz

  1. Bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern können pädagogische Wertungen mit einfließen.
  2. Die Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich ist nicht ohne Weiteres auf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Sekundarbereich I der Schulen zu übertragen.