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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 06.09.2023 - 2 ME 57/23 - Ausschussmitglieder; Erstprüfung; Prüfungsausschuss; Prüfungsverfahren; Rügeobliegenheit; Vertretung; Wiederholungsprüfung; Zweite Staatsprüfung für das Lehramt; Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im Wiederholungsversuch

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 06.09.2023 - 2 ME 57/23 - Ausschussmitglieder; Erstprüfung; Prüfungsausschuss; Prüfungsverfahren; Rügeobliegenheit; Vertretung; Wiederholungsprüfung; Zweite Staatsprüfung für das Lehramt; Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im Wiederholungsversuch

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 06.09.2023
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2023 - 2 ME 57/23
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2023 - 2 ME 57/23).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 06.09.2023 Aktenzeichen: 2 ME 57/23 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2023:0906.2ME57.23.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/d36ed993-5aeb-4692-b927-d3de92525b22

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 05.07.2023 - AZ: 6 B 2515/23

Rechtsgrundlagen

  • APVO-Lehr § 12 Abs. 1
  • APVO-Lehr § 12 Abs. 2
  • APVO-Lehr § 12 Abs. 3
  • APVO-Lehr § 22 Abs. 2 Satz 2

Weitere Fundstellen

  • NordÖR 2023, 675
  • SchuR 2025, 21-23

Amtlicher Leitsatz

Die Durchbrechung der grundsätzlichen Zusammensetzung des Prüfungsausschusses in Gestalt der Vertretungsregelung des § 12 Abs. 3 APVO-Lehr hat nur Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses am Tag der konkreten Prüfung, nicht aber auf die Zusammensetzung des zuvor bestimmten Prüfungsausschusses als solchen.