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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12 - Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten gegen den Kopf eines am Boden liegenden Mitschülers durch einen bereits mehrfach gemaßregelten Schüler

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12 - Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten gegen den Kopf eines am Boden liegenden Mitschülers durch einen bereits mehrfach gemaßregelten Schüler

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 14.01.2013
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 ME 416/12
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 ME 416/12).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 14.01.2013 Aktenzeichen: 2 ME 416/12 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2013:0114.2ME416.12.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/df605ca3-34a4-4e11-aefc-c2ab7a59ed33

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 15.11.2012 - AZ: 6 B 6156/12

Rechtsgrundlagen

  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG
  • § 61 Abs. 4 S. 1 NSchG

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2013, 280
  • NdsVBl 2013, 228-230
  • NordÖR 2013, 227
  • SchuR 2013, 79
  • SchuR 2013, 163-165

Amtlicher Leitsatz

Das im Rahmen einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung erfolgte mehrfache Treten eines bereits mehrfach mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemaßregelten Schülers mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf eines am Boden liegenden Mitschülers kann die Ordnungsmaßnahme der Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform rechtfertigen.