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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07 - Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog. Tags (Graffitis) mit sexistischen Motiven in der Schule an mehreren Orten; Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Schülers in eine andere Schule derselben Schulform; Notwendigkeit einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Schüler aufgrund grober Pflichtverletzungen; Umfang der Behinderung des Erziehungszwecks der Schule durch den Schüler

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07 - Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog. Tags (Graffitis) mit sexistischen Motiven in der Schule an mehreren Orten; Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Schülers in eine andere Schule derselben Schulform; Notwendigkeit einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Schüler aufgrund grober Pflichtverletzungen; Umfang der Behinderung des Erziehungszwecks der Schule durch den Schüler

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 25.04.2007
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 ME 382/07
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 ME 382/07).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 25.04.2007 Aktenzeichen: 2 ME 382/07 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2007:0425.2ME382.07.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a5578b3f-13f8-4da7-a7bd-ac415b48d4db

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 26.02.2007 - AZ: 6 B 808/07

Rechtsgrundlagen

  • § 61 Abs. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 3 Nr. 2 NSchG
  • § 61 Abs. 5 S. 1 NSchG
  • § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2007, V Heft 7 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 2007, 529-531 (Volltext mit amtl. LS)
  • NordÖR 2007, 320-322 (Volltext mit amtl. LS)
  • SchuR 2007, 90
  • SchuR 2008, 139 (Kurzinformation)
  • SchuR 2008, 10-11 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

  1. Das wiederholte und zahlreiche Anbringen von sog. Tags (Graffitis) mit sexistischen Motiven durch einen Schüler in der Schule an mehreren Orten kann die Ordnungsmaßnahme der Überweisung in eine andere Schule derselben Schulform rechtfertigen.
  2. Der Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in einem solchen Fall ist auf den vollen (Auffang-)Wert nach §§ 53 Abs. 3 Nr. 2 , 52 Abs. 2 GKG festzusetzen.