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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 13.12.2012 - 2 ME 368/12 - Bestimmen des Vorliegens eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach dem in der Schule gezeigten Lernverhalten und Leistungsverhalten und sonstigen schulischen Verhalten

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 13.12.2012 - 2 ME 368/12 - Bestimmen des Vorliegens eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach dem in der Schule gezeigten Lernverhalten und Leistungsverhalten und sonstigen schulischen Verhalten

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 13.12.2012
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.12.2012 - 2 ME 368/12
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.12.2012 - 2 ME 368/12).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.12.2012 Aktenzeichen: 2 ME 368/12 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2012:1213.2ME368.12.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/e67bf31f-b9da-4df2-8f13-316388a09fa6

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 27.09.2012 - AZ: 6 B 5046/12

Rechtsgrundlagen

  • § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO

Weitere Fundstellen

  • DÖV 2013, 320
  • NVwZ-RR 2013, 265
  • SchuR 2013, 101-102
  • SchuR 2013, 171

Amtlicher Leitsatz

Die Fragen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, welcher konkrete Förderbedarf mit welchem Schwerpunkt vorliegt und welche Förderschule konkret der geeignete Förderort ist, beurteilen sich grundsätzlich nach dem in der Schule gezeigten Lern- und Leistungsverhalten und sonstigen schulischen Verhalten, sodass die Zuziehung außerschulischen Sachverstands in der Regel nicht geboten ist.