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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08 - Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender inhaltlicher Auseinandersetzung der Prüfer mit substantiierten Einwendungen des Prüflings gegen die Bewertung bislang absolvierter Prüfungsteile; Medizinische Definition von Legasthenie; Privilegierung eines Legasthenikers bei einer Leistungsbeurteilung gegenüber anderen Schülern

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08 - Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender inhaltlicher Auseinandersetzung der Prüfer mit substantiierten Einwendungen des Prüflings gegen die Bewertung bislang absolvierter Prüfungsteile; Medizinische Definition von Legasthenie; Privilegierung eines Legasthenikers bei einer Leistungsbeurteilung gegenüber anderen Schülern

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 10.07.2008
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 10.07.2008 Aktenzeichen: 2 ME 309/08 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2008:0710.2ME309.08.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/28967c8b-6143-4e8b-938c-30bb9cd3ca37

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 14.05.2008 - AZ: 4 B 5/08

Rechtsgrundlagen

  • § 80 VwGO
  • § 123 VwGO
  • Art. 12 GG

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 68-69 (Volltext mit red. LS)
  • SchuR 2010, 139
  • SchuR 2010, 81-82
  • SchuR 2011, 67