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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10 - Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf an eine wohnortnähere Regelgrundschule mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10 - Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf an eine wohnortnähere Regelgrundschule mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 16.09.2010
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 16.09.2010 Aktenzeichen: 2 ME 278/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2010:0916.2ME278.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/691960c1-8663-4224-82b1-997c63fe66c7

Rechtsgrundlagen

  • § 4 NSchG,NI
  • § 68 Abs. 2 S. 1 NSchG,NI
  • § 114 Abs. 1 S. 2 NSchG,NI
  • Art. 4 Abs. 2 BRK
  • Art. 24 BRK

Amtlicher Leitsatz

Die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule kann zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - verlangt werden.