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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 16.09.2010 Aktenzeichen: 2 ME 278/10 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2010:0916.2ME278.10.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/691960c1-8663-4224-82b1-997c63fe66c7
Rechtsgrundlagen
- § 4 NSchG,NI
- § 68 Abs. 2 S. 1 NSchG,NI
- § 114 Abs. 1 S. 2 NSchG,NI
- Art. 4 Abs. 2 BRK
- Art. 24 BRK
Amtlicher Leitsatz
Die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule kann zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - verlangt werden.