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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 23.09.2011 - 2 ME 263/11 - Bewertungsspielraum der Schule bzgl. des Vorliegens einer ausreichend und genügend gefestigten Entwicklung eines Kindes im Hinblick auf die schulischen Anforderungen

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 23.09.2011 - 2 ME 263/11 - Bewertungsspielraum der Schule bzgl. des Vorliegens einer ausreichend und genügend gefestigten Entwicklung eines Kindes im Hinblick auf die schulischen Anforderungen

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 23.09.2011
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2011 - 2 ME 263/11
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2011 - 2 ME 263/11).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 23.09.2011 Aktenzeichen: 2 ME 263/11 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2011:0923.2ME263.11.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/33d39318-802f-4a60-8d78-d337c0487273

Rechtsgrundlagen

  • § 64 Abs. 1 NSchG
  • § 184 Nr. 3 NSchG

Weitere Fundstellen

  • DVBl 2011, 1504
  • NVwZ-RR 2012, 106-107
  • SchuR 2012, 17
  • SchuR 2012, 65
  • SchuR 2012, 112
  • SchuR 2013, 5

Amtlicher Leitsatz

Die Entscheidung, in welchem Maße die Entwicklung eines Kindes ausreichend und genügend gefestigt ist, um den schulischen Anforderungen zu genügen, beruht auf einer umfassenden pädagogischen Wertung, bei der der Schule ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum zusteht.