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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 07.05.2026 Aktenzeichen: 2 ME 26/26 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2026:0507.2ME26.26.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/55079b57-cb87-4465-a80c-b16d16f5f6d9
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Hannover - 09.03.2026 - AZ: 6 B 429/26
Rechtsgrundlagen
- § 114 Abs. 3 S. 1, 2 NSchG
Amtlicher Leitsatz
Anspruch auf Schülerbeförderung bei Besuch einer Walddorfschule, die gleichzeitig Förderschule ist Wird von dem Schüler bzw. der Schülerin eine Schule besucht, die zwei Schulformen zuzuordnen ist (hier: Förderschule i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. i) NSchG ) und - schülerbeförderungsrechtlich betrachtet - Walddorfschule), ist die nächste Schule im Sinne des § 114 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 141 Abs. 3 Satz 2 NSchG diejenige, die der von den Erziehungsberechtigen gewählten kumulativen Schulform entspricht. Es ist in diesem Fall nicht auf eine Schulform abzustellen.