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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 06.08.2014 Aktenzeichen: 2 ME 251/14 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2014:0806.2ME251.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/04ca4ed1-48cd-3b60-b7ec-ca3d5c9bfcb8
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Stade - 20.06.2014 - AZ: 4 B 906/14
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremSchG
- § 20 Abs. 2 BremSchG
Weitere Fundstellen
- NordÖR 2014, 537-541
Amtlicher Leitsatz
- Einzelfall, in dem ein bilinguales Konzept, nach dem die Schüler ab der fünften Klasse in einer großen Bandbreite von Fächern bilingual unterrichtet werden und außerdem die Möglichkeit besteht, neben dem Abitur eine internationale Prüfung (International Baccalaureate) abzulegen, einen eigenen Bildungsgang begründet.
- Zu der Frage, ob und inwiefern bei der Beurteilung, ob pädagogische Gründe im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen vom 1. März 1996 vorliegen, durch die zuständige niedersächsische Behörde bremisches Recht zu berücksichtigen ist.