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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04 - Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber; Einhaltung des Leistungsgrundsatzes im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an das Bestehen einer subjektiven Rechtsposition

Gerichtliche Entscheidung.
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OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04 - Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber; Einhaltung des Leistungsgrundsatzes im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an das Bestehen einer subjektiven Rechtsposition

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 04.11.2004
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.11.2004 - 2 ME 1243/04
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.11.2004 - 2 ME 1243/04).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 04.11.2004 Aktenzeichen: 2 ME 1243/04 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2004:1104.2ME1243.04.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/7d407568-21e9-4c4e-9ac2-3644be3b9de4

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Lüneburg - 01.09.2004 - AZ: 1 B 55/04

Rechtsgrundlagen

  • § 184 Abs. 1 S. 1 Nds. Schulgesetz
  • § 14 Abs. 1 NBG

Weitere Fundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 491-492 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsVBl 2005, 73-75
  • RiA 2005, 142-144
  • SchuR 2005, 117 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Der Versetzungsbewerber kann im Konkurrentenstreitverfahren im Verhältnis zum Beförderungsbewerber nicht die Einhaltung des Leistungsgrundsatzes rügen