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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 02.09.2026 - 2 ME 104/26 - Zusammenlegung zweier Grundschulen als Gegenstand der Allgemeinverfügung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 02.09.2026 - 2 ME 104/26 - Zusammenlegung zweier Grundschulen als Gegenstand der Allgemeinverfügung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 02.09.2026
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.09.2026 - 2 ME 104/26
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.09.2026 - 2 ME 104/26).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 02.09.2026 Aktenzeichen: 2 ME 104/26 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2026:0902.2ME104.26.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/aa956155-2a67-4819-922a-5a0ad4749df2

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 06.07.2026 - AZ: 5 B 2833/26

Rechtsgrundlagen

  • § 106 Abs. 1 NSchG

Amtlicher Leitsatz

Zur Zusammenlegung zweier Grundschulen (§ 106 Abs. 1 NschG), insbesondere zu der Voraussetzung der Erstellung einer Schülerzahlenprognose gemäß § 6 Abs. 1 SchOrgVO ) und unter Berücksichtigung des Bekenntnischarakters einer Schule.