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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 13.08.2025 - 2 ME 101/25 - Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung der Beurteilung der Schulfähigkeit eines Kindes durch den Schulleiter

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 13.08.2025 - 2 ME 101/25 - Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung der Beurteilung der Schulfähigkeit eines Kindes durch den Schulleiter

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 13.08.2025
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.08.2025 - 2 ME 101/25
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.08.2025 - 2 ME 101/25).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.08.2025 Aktenzeichen: 2 ME 101/25 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2025:0813.2ME101.25.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/b3c307b2-e689-4689-a578-e4216c5fb49d

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 18.07.2025 - AZ: 6 B 6839/25

Rechtsgrundlagen

  • § 64 Abs. 2 S. 1 NSchG

Amtlicher Leitsatz

Dem Schulleiter steht bei der Entscheidung nach § 64 Abs. 2 Satz 1 NSchG , in welchem Maße die Entwicklung eines Kindes ausreichend und genügend gefestigt ist, um den schulischen Anforderungen genügen zu können und eine Überforderung auszuschließen, ein nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher pädagogischer Beurteilungsspielraum zu (Fortführung der Senatsrechtsprechung).