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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 13.08.2025 Aktenzeichen: 2 ME 101/25 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2025:0813.2ME101.25.00 Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/b3c307b2-e689-4689-a578-e4216c5fb49d
Verfahrensgang
- vorgehend: VG Hannover - 18.07.2025 - AZ: 6 B 6839/25
Rechtsgrundlagen
- § 64 Abs. 2 S. 1 NSchG
Amtlicher Leitsatz
Dem Schulleiter steht bei der Entscheidung nach § 64 Abs. 2 Satz 1 NSchG , in welchem Maße die Entwicklung eines Kindes ausreichend und genügend gefestigt ist, um den schulischen Anforderungen genügen zu können und eine Überforderung auszuschließen, ein nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher pädagogischer Beurteilungsspielraum zu (Fortführung der Senatsrechtsprechung).