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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 2 ME 1/14 - Ausschluss eines Erziehungsberechtigten von der Wahrnehmung eines Elternsprechtagstermins

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 2 ME 1/14 - Ausschluss eines Erziehungsberechtigten von der Wahrnehmung eines Elternsprechtagstermins

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 27.03.2014
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.2014 - 2 ME 1/14
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.2014 - 2 ME 1/14).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 27.03.2014 Aktenzeichen: 2 ME 1/14 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2014:0327.2ME1.14.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/b4057bf2-edfd-375b-aa9d-239f13902d27

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Oldenburg - 11.12.2013 - AZ: 5 B 6743/13

Rechtsgrundlagen

  • § 123 Abs. 1 VwGO
  • § 55 Abs. 3 NSchG

Weitere Fundstellen

  • NdsVBl 2014, 254-256
  • NordÖR 2014, 354-356
  • SchuR 2015, 176-178
  • SchuR 2023, 182

Amtlicher Leitsatz

  1. Eine Schule ist nicht verpflichtet, einem Erziehungsberechtigten im Rahmen des Elternsprechtages ein Gespräch mit einer Lehrkraft zu ermöglichen, wenn ersichtlich ist, dass es dem Erziehungsberechtigten nicht darum geht, sich in der nach § 55 Abs. 3 NSchG vorgesehenen Weise in einem sachlichen Gespräch von der Lehrkraft über die Bewertung erbrachter Leistungen oder andere das Kind betreffende wesentliche Vorgänge unterrichten zu lassen.
  2. Bei der Prüfung, ob der Ausschluss eines Erziehungsberechtigten von der Wahrnehmung eines Elternsprechtagstermins rechtlich zu beanstanden ist, fällt auch ins Gewicht, dass dessen Ehefrau den Termin wahrnehmen konnte und die Erziehungsberechtigten damit von dem Dialog, der im Rahmen des Elternsprechtages stattfand, nicht gänzlich ausgeschlossen waren.