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Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95 - Quotenregelung; Eignungsprinzip; Auswahlkriterien; Ermessensspielraum

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
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OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95 - Quotenregelung; Eignungsprinzip; Auswahlkriterien; Ermessensspielraum

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 05.04.1995
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.04.1995 - 2 M 924/95
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.04.1995 - 2 M 924/95).

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Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 05.04.1995 Aktenzeichen: 2 M 924/95 Entscheidungsform: Urteil ECLI: ECLI:DE:OVGNI:1995:0405.2M924.95.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/cebe96b1-cc85-4279-81c3-978eaac85084

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 11.01.1995 - 1 B 8469/94

Rechtsgrundlagen

  • Art. 3 Abs. 2 GG
  • Art. 3 Abs. 3 GG
  • Art. 33 Abs. 2 GG
  • § 8 Abs. 1 BG ND
  • § 5 S. 2 GleichberG ND
  • § 5 S. 1 GleichberG ND
  • § 9 GleichberG ND

Weitere Fundstellen

  • NdsRpfl 1995, 136
  • NdsVBl 1995, 182
  • ÖD 1995, 194

Amtlicher Leitsatz

Nach der gesetzlichen Verknüpfung mit dem Eignungsprinzip ( § 5 S 2 NGG (GleichberG ND )) kommt die Quotenregelung ( § 5 S 1 NGG (GleichberG ND )) erst zum Tragen, wenn bei den maßgebenden gesetzlichen Auswahlkriterien keine ins Gewicht fallenden Unterschiede festzustellen sind und deshalb das verbleibende Ermessen dem Träger der Personalhoheit einen Spielraum eröffnet.