Hinweis: Diese Webseite ist noch in Entwicklung; Inhalte und Funktionen können sich ändern. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle (Nds. GVBl., Nds. MBl., SVBl., VORIS).In Entwicklung. Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist stets die amtliche Fundstelle.

Quelle prüfen. Diese Seite zeigt nur Metadaten, Fundstelle und den amtlichen Leitsatz, nicht die Entscheidung selbst. Maßgeblich ist die Entscheidung an der amtlichen Fundstelle. Keine Rechtsberatung.

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben bei VORIS ansehen

Rechtsprechung / OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96 - Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ; Vollzugshindernis bei gesetzlich vorgeschriebener, aber unterlassener Beteiligung; Ins Benehmen setzen bei personeller Maßnahme von Beamten wegen Vollziehbarkeit; Nachholung der Mitwirkung bei Beförderungen in höhere Besoldungsgruppe; Heranziehung von Hilfskriterien unter Wahrung des Leistungsprinzips; Besonderes Gewicht und prägender Einfluss des Anforderungsprofils für das Merkmal Leitungsbefähigung und -erfahrung

Gerichtliche Entscheidung.
Metadaten und Leitsatz
Automatisch geprüft (Quelle und Prüfsumme, Fundstelle, Verweise, Format), nicht redaktionell gelesen. Verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96 - Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ; Vollzugshindernis bei gesetzlich vorgeschriebener, aber unterlassener Beteiligung; Ins Benehmen setzen bei personeller Maßnahme von Beamten wegen Vollziehbarkeit; Nachholung der Mitwirkung bei Beförderungen in höhere Besoldungsgruppe; Heranziehung von Hilfskriterien unter Wahrung des Leistungsprinzips; Besonderes Gewicht und prägender Einfluss des Anforderungsprofils für das Merkmal Leitungsbefähigung und -erfahrung

Gültigkeits- / Fassungsstand Erlassen am 25.11.1996
Amtliche Fundstelle OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.1996 - 2 M 4952/96
Rechtliche Einordnung

Nichtamtliche Sammlung. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.1996 - 2 M 4952/96).

Vollständige Entscheidung mit allen Angaben: bei VORIS ansehen

Gericht: OVG Niedersachsen Datum: 25.11.1996 Aktenzeichen: 2 M 4952/96 Entscheidungsform: Beschluss ECLI: ECLI:DE:OVGNI:1996:1125.2M4952.96.0A Fundstelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/b1f7819c-d079-4a57-807a-f9309bd2056e

Verfahrensgang

  • vorgehend: VG Hannover - 02.08.1996 - AZ: 2 B 655/96

Rechtsgrundlagen

  • § 75 PersVG,NI
  • § 63 PersVG,NI
  • § 64 Abs. 1 PersVG,NI
  • § 65 Abs. 3 PersVG,NI
  • Art. 33 Abs. 2 GG
  • § 8 NBG,NI
  • § 65 Abs. 1 PersVG,NI

Weitere Fundstellen

  • PersR 1997, 125-127
  • ZfPR 1997, 121 (amtl. Leitsatz)